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Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs – RegG

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2025 I Nr. 287, S. 3)

Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland: im Jahr
zum Stichtag 30. Juni
Bereich Landes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
Verwendungszweck Betrag
(in EUR)
1 1.1 Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 9 Abs. 3a RegG
1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich
1.3 Landesmittel
1.4 verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3)
2 2.1 Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr geleistete Zahlungen gemäß Landesrichtlinie
2.2 geleistete Zahlungen für zusätzliche Ausgaben
2.3 Summe (2.1 und 2.2)
3 Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben (Differenz aus 1.4 und 2.3)

Dem Verwendungsnachweis sind geeignete inhaltliche Erläuterungen, Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) sowie Aussagen zur Höhe des Mittelabflusses im Berichtsjahr beizufügen.
3Die Verwendungsnachweise der Vorjahre sind zu aktualisieren.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 287
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26